Kraftfahrereignung
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:
Die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T wird weiterhin unbefristet erteilt.
Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:
- Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres, danach 5 Jahre
- Klassen C, CE: für 5 Jahre (für Inhaber dieser Führerscheinklassen, die diese Fahrerlaubnis bereits am 31.12.1998 besaßen, gelten Übergangsregelungen. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie unter 1)
- Klassen D, D1, DE und D1E:für 5 Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres, danach 5 Jahre
Untersuchungsumfang:
Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:
- ärztliche Untersuchung
- augenärztliche Untersuchung
zusätzlich für Klassen D, D1, DE, D1E:
- Untersuchung in Hinblick auf Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit. Diese Untersuchung wird in der Regel von den medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen des TÜV durchgeführt.
Gesundheitliche Anforderungen:
In der Fahrerlaubnisverordnung finden sich Hinweise, welche Erkrankungen Einschränkungen der Eignung zum Führen von KFZ bestimmter Klassen nach sich ziehen. Darüberhinaus werden vom Bundesverkehrsministerium Begutachtungsleitlinien herausgegeben.
Quellen:
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - vom 18. August 1998
- Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit, 6.Auflage vom Februar 2000