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Martin Monschau, facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Homöopathie und Chirotherapie
Brücke von Remagen
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Kraftfahrereignung

Geltungsdauer der Fahrerlaubnis:

Die Fahrerlaubnis der Klassen A, A1, B, BE, L, M und T wird weiterhin unbefristet erteilt.

Die Fahrerlaubnis der übrigen Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt:

  1. Klassen C1, C1E: bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres, danach 5 Jahre
  2. Klassen C, CE: für 5 Jahre (für Inhaber dieser Führerscheinklassen, die diese Fahrerlaubnis bereits am 31.12.1998 besaßen, gelten Übergangsregelungen. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie unter 1)
  3. Klassen D, D1, DE und D1E:für 5 Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 50.Lebensjahres, danach 5 Jahre

Untersuchungsumfang:

Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E:

  • ärztliche Untersuchung
  • augenärztliche Untersuchung

zusätzlich für Klassen D, D1, DE, D1E:

  • Untersuchung in Hinblick auf Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit. Diese Untersuchung wird in der Regel von den medizinisch-psychologischen Untersuchungsstellen des TÜV durchgeführt.

Gesundheitliche Anforderungen:

In der Fahrerlaubnisverordnung finden sich Hinweise, welche Erkrankungen Einschränkungen der Eignung zum Führen von KFZ bestimmter Klassen nach sich ziehen. Darüberhinaus werden vom Bundesverkehrsministerium Begutachtungsleitlinien herausgegeben.

Quellen:

  • Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften - Fahrerlaubnisverordnung (FeV) - vom 18. August 1998
  • Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen und beim Bundesministerium für Gesundheit, 6.Auflage vom Februar 2000