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Martin Monschau, facharzt für Allgemeinmedizin, Naturheilverfahren, Homöopathie und Chirotherapie
Brücke von Remagen
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Patientenverfügung - Vorsorgevollmacht

Viele Menschen machen sich Gedanken, was mit Ihnen geschieht, wenn Sie einmal schwer erkrankt oder nicht mehr im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind. Hier gilt es vorzusorgen.

Eine Patiententestament oder Patientenverfügung ist eine Verfügung, mit der Sie bestimmen können, welche medizinischen Maßnahmen im Falle einer schweren Erkrankung bei Ihnen unterlassen oder durchgeführt werden sollen.

Eine Vorsorgevollmacht ist eine Verfügung, mit der Sie festlegen können, wer für Sie im Falle einer Unzurechnungsfähigkeit Ihrerseits Ihre alltäglichen Geschäfte durchführen soll.

Eine Betreuungsverfügung ist eine Verfügung, in der Sie fest legen, wer im Falle einer erforderlichen Betreuung (etwas Ähnliches wie die früher übliche Vormundschaft) vom Gericht als Betreuer für Sie bestellt werden soll.

Website des Bundesministeriums der Justiz mit Downloads zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Patientenverfügung und Betreuungsverfügung in einfacher Srache (ev. Klinikum Bethel)