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Organspende
Haben Sie sich schon einmal Gedanken gemacht, ob Sie sich im Falle Ihres Todes als Organspender zur Verfügung stellen wollen?
In Deutschland gilt zur Zeit die sogenannte "Zustimmungsregelung", d.h. Sie oder Ihre Angehörigen müssen der Organspende zustimmen, damit Organe entnommen werden dürfen. Wenn Sie sich also im Falle eines Falles als Organspender zur Verfügung stellen möchten, sollten Sie einen Organspenderausweis mit sich führen. Die Vordrucke bekommen Sie bei uns in der Praxis.
Weitere Informationen zur Organspende finden Sie hier beim "Arbeitskreis Organspende" und bei der "Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung".